Feuerstättenschau


Was ist eigentlich eine Feuerstättenschau und was wird dabei genau gemacht? Warum braucht man überhaupt einen Feuerstättenbescheid und wie hoch können die anfallenden Kosten sein? Wir haben hier für Sie alle wichtigen Informationen rund um das Thema Feuerstättenschau und Feuerstättenbescheid zusammengestellt. 

Feuerstättenschau: Schornsteinfeger auf einem Hausdach

Was ist eine Feuerstättenschau?


Die Feuerstättenschau ist eine gesetzlich vorgeschriebene Begutachtung der Feuerstätten in einem Gebäude. Als Feuerstätten gelten per Definition alle Systeme, die Wärme durch die Verbrennung von Energieträgern erzeugen. Dazu gehören Kachelöfen, Kaminöfen und auch Gas- und Ölheizungen. 

Eine Feuerstättenschau wird durchgeführt, um die Betriebssicherheit von Öfen und Heizungen sicherzustellen und das Brandrisiko zu vermindern. Die Anlagen werden überprüft, um mögliche Baufehler oder Verschleiß frühzeitig festzustellen. Eine Feuerstättenschau ist somit eine wichtige Voraussetzung, damit Sie zum Beispiel Ihren neuen Kachelofen nach einer Sanierung in Betrieb nehmen dürfen. 

Die Ergebnisse der Begutachtung werden im sogenannten „Feuerstättenbescheid“ festgehalten. Durch die Feuerstättenschau und den zugehörigen Feuerstättenbescheid wird der Grundstein für die weitere Arbeit Ihres Schornsteinfegers gelegt. Denn aus dem Feuerstättenbescheid gehen die zeitlichen Vorgaben für die regelmäßigen Reinigungen des Schornsteins hervor.

Wie oft muss eine Feuerstättenschau durchgeführt werden?


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Sie fragen sich vielleicht zur Feuerstättenschau wie oft diese stattfinden muss und in welchem Zeitraum, dies ist seit dem 01.01.2013 gesetzlich im § 14 des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes (SchfHwG) geregelt. Hier wird genau beschrieben, wie häufig eine solche Begutachtung durchzuführen ist. Die Feuerstättenschau muss innerhalb eines Zeitraums von sieben Jahren zweimal durchgeführt werden. Zwischen den Feuerstättenschauen muss dabei mindestens ein Abstand von 3 Jahren liegen. Der Eigentümer hat dann 2 Jahre lang Zeit, um die nächste Begutachtung durchführen zu lassen, da der Abstand zwischen den Kontrollen höchstens fünf Jahre betragen darf. Außerdem ist eine Feuerstättenschau auch immer dann erforderlich, wenn eine Feuerstätte neu errichtet wurde oder wenn Änderungen, Umbauten oder Erweiterungen  an der Feuerstätte oder der Abgasanlage vorgenommen wurden.

Achtung:

Achten Sie immer auf die fristgerechte Durchführung der Feuerstättenschau. Wird der im Feuerstättenbescheid angegebene Termin nicht eingehalten, wird ihr bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger Sie zunächst an die Frist zur Durchführung der Begutachtung erinnern, wird die Überprüfung Ihrer Feuerstätte auch dann nicht oder zu spät durchgeführt, ist der Bezirksschornsteinfeger dazu verpflichtet dies der zuständigen Behörde zu melden. In der Folge kann es sein, dass die Behörde selbst einen Schornsteinfeger beauftragt und die Arbeiten im Vollstreckungsverfahren durchführen lässt. In diesem Fall müssen Sie natürlich mit weiteren Kosten rechnen.

Mir unserem Kosten-Rechner können Sie sich die Kosten für Ihre Feuerstättenschau anzeigen lassen. Beachten Sie jedoch, dass der Endpreis für die Feuerstättenschau abweichen kann, wenn die Feuerstätte für den Schornsteinfeger schwer zugänglich ist oder weitere Arbeiten an der Feuerstätte anfallen.

Tipp:

Der Schornsteinfeger führt ohnehin regelmäßig Wartungen, Überprüfungen und Sicherheitsmessungen an Ihrer Feuerstätte durch. Um Kosten und Zeit zu sparen, können Sie diesen regelmäßigen Termin mit der anstehenden Feuerstättenschau verbinden.

Kann ich eine Feuerstättenschau verweigern?


Die Begutachtung aller Feuerstätten in Ihrem Haus im Rahmen der Feuerstättenschau kann nicht verweigert werden. Sie ist in Deutschland Pflicht und dient hauptsächlich Ihrer eigenen Sicherheit. Der Schornsteinfeger kontrolliert bei der Feuerstättenschau die Betriebs- und Brandsicherheit aller Feuerstätten wie Kaminöfen, Kachelöfen und Heizungen. Jeder Mangel kann potenziell zu einem Hausbrand führen. Die regelmäßigen Kontrollen des Schornsteinfegers, sollen das Risiko von Bränden minimieren. Dieses Vorgehen zeigt Erfolg, denn seit die Begutachtung durch den Schornsteinfeger in Deutschland eingeführt wurde, gibt es im Vergleich zum europäischen Ausland in Deutschland deutlich weniger Brände, bei denen eine Feuerstätte die Brandursache ist.

Welche Kosten entstehen bei einer Feuerstättenschau?


Dass bei einer Feuerstättenschau Kosten entstehen, ist fast jedem klar, doch viele wissen nicht, dass man mit Kosten für den Feuerstättenbescheid und für die Feuerstättenschau selbst rechnen muss. Wie viel Ihre Feuerstättenschau am Ende kosten wird, ist abhängig von deren Umfang und Aufwand. Für die Berechnung der Kosten werden sogenannte “Arbeitswerte” in Euro zugrunde gelegt. Ein Arbeitswert entspricht dabei einer Arbeitszeit von einer Minute und kostet zur Zeit 1,05 Euro netto. Wie sich die Feuerstättenschau Gebühren und die Kosten für die Ausstellung des Feuerstättenbescheids genau zusammensetzen, ist in der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) geregelt.

Welche Kosten entstehen für den Feuerstättenbescheid?

Für bis zu drei Feuerstätten werden zehn Arbeitswerte berechnet, für jede weitere Feuerstätte kommen zwei Arbeitswerte hinzu. Wenn Sie zum Beispiel drei Feuerstätten haben wird für den Feuerstättenbescheid 10,50 Euro berechnet. Die Kosten für das Dokument sind aber unabhängig von der Anzahl Ihrer Feuerstätten nach oben hin gedeckelt und betragen maximal 30 Arbeitswerte, also aktuell 31,50 Euro.

Welche Kosten entstehen für die Feuerstättenschau?

Anders als beim Feuerstättenbescheid lassen sich die anfallenden Kosten für die Begutachtung selbst nicht so einfach prognostizieren, da der Preis hier stark vom Umfang Ihrer Anlagen abhängt. Der Grundpreis der Feuerstättenschau beträgt 11,7 Arbeitswerte, hinzu kommen 6,0 Arbeitswerte pro Feuerstätte und 4,0 Arbeitswerte pro zusätzlicher Nutzungseinheit. Außerdem kommt es auch auf die Länge der Abgasanlage an, es kommt ein Arbeitswert pro Meter Abgasleitungen hinzu. Weitere Zuschläge können anfallen, wenn Ihr Haus für den Schornsteinfeger schwer zu erreichen ist. 

Beispielrechnung:

Sie besitzen eine Feuerstätte mit einem acht Meter langen Schornstein. In diesem Fall ergeben sich folgende Arbeitswerte. 

  • Grundpreis der Feuerstättenschau: 11,7AW
  • Feuerstätte: 6,0AW
  • Abgassystem: 1,0AW x 8

Daraus ergibt sich ein Arbeitswert von 25,7. Multipliziert mit aktuell 1,05 Euro ergibt sich ein Preis von 26,99 Euro für die Feuerstättenschau. Zusammen mit den Kosten für den Feuerstättenbescheid von 10,50 Euro sind das in unserem Beispiel 37,49 Euro. Dabei handelt es sich allerdings um den Netto-Preis und es muss noch die Umsatzsteuer beachtet werden. Veranschlagt man diese mit 19%, ergeben sich letztlich Kosten von 44,61 Euro für die Feuerstättenschau und den Feuerstättenbescheid.

Mir unserem Kosten-Rechner können Sie sich die Kosten für Ihre Feuerstättenschau anzeigen lassen. Beachten Sie jedoch, dass der Endpreis für die Feuerstättenschau abweichen kann, wenn die Feuerstätte für den Schornsteinfeger schwer zugänglich ist oder weitere Arbeiten an der Feuerstätte anfallen.

Tipp:

Planen Sie den Termin für die Kontrolle Ihrer Feuerstätte am besten unter der Woche zwischen 6 Uhr morgens und 18 Uhr am Abend ein. Bei Begutachtungen außerhalb dieses Zeitfensters wird ein Zuschlag von 50 Prozent auf die Gesamtrechnung erhoben. An Sonn- und Feiertagen sogar ein Zuschlag von 100 Prozent!

Wer führt die Feuerstättenschau durch?


Die regelmäßig durchzuführende Feuerstättenschau ist eine sogenannte hoheitliche Aufgabe. Das bedeutet, dass der Dienstleister nicht frei gewählt werden darf. Die Feuerstättenschau darf ausschließlich vom Bezirksschornsteinfeger durchgeführt werden. Von wem allerdings die im Feuerstättenbescheid genannten notwendigen Arbeiten umgesetzt werden, darf der Eigentümer selbst bestimmen. Das heißt, diese Tätigkeiten muss nicht unbedingt der Bezirksschornsteinfeger erledigen, es dürfen auch freie Schornsteinfeger beauftragt werden.

Tipp:

Nur der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger kann die Feuerstättenschau durchführen und den Feuerstättenbescheid ausstellen.

Wie läuft eine Feuerstättenschau ab?


Was bei einer Feuerstättenschau gemacht, besichtigt und überprüft wird, ist genau festgelegt. Während der Feuerstättenschau begutachtet der Bezirksschornsteinfeger alle Feuerungsanlagen, die sich im Haus befinden, unabhängig davon, ob diese aktuell betrieben werden oder nicht. Selbst stillgelegte Öfen und Schornsteine werden kontrolliert. Dabei überprüft er die Betriebs- und Brandsicherheit der Anlagen. Welche Räume bei der Feuerstättenschau begutachtet werden, hängt davon ab, wo sich die Feuerungsanlagen im Haus befinden.

Hierbei erfolgt unter anderem eine Begutachtung folgender Aspekte durch den jeweiligen Bezirksschornsteinfeger:

  • Die Einhaltung der erforderlichen Abstände zu brennbaren Bauteilen
  • Der Zustand aller Feuerstätten
  • Der Zustand der Abgasanlagen, z.B. Dichtheit der Ofenrohre
  • Aufstellräume von Feuerungsanlagen
  • Zusätzliche Einrichtungen wie beispielsweise nicht brennbare Vorlagen vor Feuerungsöffnungen
  • Emissionen und Alter von Heizungsanlagen
  • Sicherheitseinrichtungen für Schornsteinfegerarbeiten, wie Laufstege, Leitern oder Ausstiegsluken für den Kaminkehrer
  • Daten des amtlichen Kehrbuches, ggf. dessen Aktualisierung (Abgleich Stammdaten)

Nach Beendigung der Feuerstättenschau erhalten Sie die Rechnung und den Bericht über die durchgeführte Begutachtung.

Was ist ein Feuerstättenbescheid?


Der Feuerstättenbescheid ist ein Formular, in dem der Bezirksschornsteinfeger während der Feuerstättenschau für den Eigentümer festhält, welche Schornsteinfegerarbeiten innerhalb von welchem Zeitraum durchzuführen sind. Darunter fallen beispielsweise Messungen, Überprüfungen und Reinigungsarbeiten. Der Feuerstättenbescheid und die darin festgehaltenen Termine und Fristen sind verbindlich, das heißt alle Arbeiten, die im Bescheid stehen, müssen vorgenommen werden. Ansonsten kann vom Ordnungsamt ein Bußgeld verhängt werden.

Der Feuerstättenbescheid ist in tabellarischer Form aufgebaut. In der linken Spalte sind alle zu kontrollierenden Anlagen aufgelistet, in der mittleren Spalte steht, wann und wie oft die Begutachtung stattfinden muss. Die rechte Spalte beschreibt die Aufgaben, die vom Schornsteinfeger durchzuführen sind. 

Tipp:

Wenn Sie sich dafür entscheiden, einen anderen Schornsteinfeger für eine auf dem Feuerstättenbescheid aufgelistete Teilaufgabe zu beauftragen, so müssen Sie dies nachweisen. Das heißt, es muss ein gesondertes Formblatt ausgestellt werden, auf dem bestätigt wird, dass die Aufgabe durch den beauftragten Schornsteinfeger gemäß Feuerstättenbescheid durchgeführt wurde.

Dieses Formblatt muss dem Bezirksschornsteinfeger dann innerhalb von 14 Tagen übermittelt werden. Sollte es sich bei dem beauftragten Schornsteinfegerbetrieb um den Betrieb des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers handeln, entfällt dieser Schritt.

Bewahren Sie den Feuerstättenbescheid gut auf, denn er enthält wichtige Informationen. Um Arbeiten ausführen zu können, benötigt der Schornsteinfegerbetrieb die Informationen des Feuerstättenbescheids.

Was müssen Eigentümer und Mieter beachten?


Eine Frage, die sich viele stellen ist, wer zahlt die Feuerstättenschau, der Mieter oder der Vermieter. Seit der Erneuerung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes im Jahr 2013 sind die Eigentümer selbst für die fristgerechte Erledigung der im Feuerstättenbescheid aufgeführten Arbeiten für Ihr Haus oder Ihre Wohnung verantwortlich. Die im Feuerstättenbescheid angegebenen Fristen müssen dabei zwingend eingehalten werden. Die Feuerstättenschau ist eine Pflicht des Hauseigentümers, daher trägt dieser auch zunächst die entstandenen Kosten. Dass die Feuerstättenschau umlagefähig ist, erkennt man daran, dass der Eigentümer die Kosten durch die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umlegen darf.

Für Mieter gilt, dass auch diese genau wie Eigentümer, Schornsteinfegerkosten steuerlich absetzen können. Mieter müssen in Ihrer Steuererklärung dafür nur einen Antrag für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen, zu denen Schornsteinfegerleistungen gehören, stellen. Außerdem sollten Mieter die Nebenkostenabrechnung Ihres Vermieters, in der die Schornsteinfegerleistungen als Kostenpunkt aufgelistet sind, beilegen. 

Muss der Ofen kalt sein, wenn der Schornsteinfeger kommt?


Wenn sich bei Ihnen der Schornsteinfeger angemeldet hat, stellen Sie sich vielleicht gerade die Frage, ob Ihr Ofen an diesem Tag betrieben werden darf oder kalt sein muss. Diese Frage stellt sich besonders dann, wenn der Ofen zum beheizen des ganzen Hauses genutzt wird und der Besuch des Schornsteinfegers im Winter stattfinden soll. In der Regel ist es so, dass der Ofen bei einem Besuch des Schornsteinfegers und auch am Tag einer Feuerstättenschau nicht kalt sein muss. Ihr Ofen darf an diesem Tag also an sein. Die meisten Schornsteinfeger reinigen Kamine auch im laufenden Betrieb.

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