Fristen zum Austausch von Öfen


Der Gesetzgeber hat für den Austausch Fristen festgelegt, bis wann ein Ofen spätestens ausgetauscht werden muss:

  1. Inbetriebnahme bis 1974: Frist 31.12.2014
  2. Inbetriebnahme bis 1984: Frist 31.12.2017
  3. Inbetriebnahme bis 1994: Frist 31.12.2020
  4. Inbetriebnahme bis 2010: Frist 31.12.2024

Um eine Stilllegung zu verhindern, bieten wir Ihnen als zertifizierter Ofenbauer den professionellen Austausch Ihres Kachelofeneinsatzes an.